Thema

Nach der Kommunalwahl kam wieder Bewegung in die Sache und die Kirchengemeinde Hoisbüttel wollte erneut einen Aufstellungsbeschluss erwirken. Dazu ist es jedoch nicht gekommen.

Vorgeschichte:

Der Kirchenkreis Ost verabschiedet sich aus finanziellen Gründen, aufgrund von fehlendem Pastorennachwuchs, demografischem Wandel und sinkenden Kirchensteuereinnahmen und

-gemeindegliedern von einer Vielzahl seiner Kirchen, „man habe künftig zu viele Kirchen für zu wenig Kirchgänger“.

Link: www.kirche-hamburg.de

Hoisbüttel und St. Gabriel sollen zu Gunsten der erhaltungswürdigen Bergstedter Kirche aufgegeben werden.

Doch gibt es nicht auch eine Verantwortung für das, was man sich „vertraut“ gemacht hat, wie schon Antoine  de Saint Exupery in dem Buch „Der kleinen Prinz“ philosophisch beschreibt? Der Kirchenkreis-West und auch andere Kirchenkreise gehen andere Wege als der Kirchenkreis-Ost.

 

Link: www.zeit.de/2016/50/kirchen-hamburg-kirchenkreis-ost-kirchensterben/seite-2

Link: www.evangelisch-in-westfalen.de/kirche/was-sagt-die-kirche-zu/umnutzung-von-kirchen/

 

Die Kirchengemeinden wirtschaften schon immer autark und erhalten Einnahmen aus der Kirchensteuer unter Berücksichtigung der Zahl ihrer aktiven Kirchensteuerzahler mit sinkender Tendenz. Zusätzlich müssen sie jährlich neuerdings mehrere tausend Euro Rücklagen für die Gebäudeinstandhaltung gem. Feuerkassenverordnung bilden. Damit deckt die Habenseite nicht mehr das Soll und die Rücklagen, soweit vorhanden, werden nach und nach aufgebraucht. Die Kirchengemeinden auf der "Abschussliste" des Kirchenkreises bekommen keine Unterstützung mehr für die Gebäudeinstandhaltung und damit versetzt der Kirchenkreis ihnen den Todesstoß.

 

Tatsächlich erhält die Kirche jedoch trotz sinkender Kirchensteuereinnahmen von den Bundesländern immer mehr Geld vom Staat zusätzlich zur Kirchensteuer, wie ein Artikel aus dem Spiegel berichtet.

 

 

Link: www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/staat-zahlt-an-kirchen-so-viel-geld-wie-nie-a-1211217-amp.html

Die Idee der Kirche und des Investors

Die Kirchengemeinde Hoisbüttel sieht ihre Rettung, indem sie die Verantwortung für das jetzige Kirchengebäude abgibt, es abreißt und das Grundstück an einen Investor mit eigener Vermietungsgesellschaft verpachtet. 

 

Auch der mit Spenden von Ammersbekern finanzierte moderne, neuere Anbau und der Glockenturm würden mit abgerissen.

 

Dafür soll ein hohes Mehrfamilienhaus (je höher, desto mehr Erbpacht) entstehen, mit ca. 35 Wohneinheiten und ein Veranstaltungsgebäude auf zwei Ebenen mit Tiefgarage. Die Kirchengemeinde möchte das Veranstaltungsgebäude von der Vermietungsgesellschaft zurückmieten. Die Erbpacht soll mindestens die jährliche Miete für das Veranstaltungsgebäude decken.

 

Als Türöffner und als Protegé dieses Konzepts soll das neu gemietete Gebäude der Kirche nun Quartierszentrum heißen. Die unbedingte Notwendigkeit eines solchen Quartierszentrums für das Quartier wird von der Kirchengemeinde immer wieder beworben, auch gegenüber der Ammersbeker Politik.

 

Das Projekt wird vom Kirchenkreis unterstützt. Warum auch nicht, schließt die Kirchengemeinde Hoisbüttel die Türen, so fließen ihre Einnahmen (Erbpacht) an die nächstgelegene, erhaltungswürdige Kirche (Bergstedt) und entlasten damit die Kirchenkasse.

 

Wenn es nach der Kirchengemeinde Hoisbüttel und dem Kirchenkreis-Ost geht, soll die Gemeinde Ammersbek für die lfd. Organisations- und Betriebskosten des neuen Kirchengebäudes bezahlen, was nun Quartierszentrum heißen soll. Doch in Deutschland sind Staat und Kirche getrennt und die Kirche verfügt bereits über staatliche Subventionen der Länder, ebenso wie Kirchensteuereinnahmen.

 

Da das geplante Veranstaltungszentrum weiter der Kirche als Mieter für kirchliche Zwecke dient, käme ein Unterhalt durch die Gemeinde Ammersbek einer Veruntreuung von Steuergeldern gleich. Zudem ist die finanzielle Lage der Gemeinde Ammersbek ebenfalls angespannt. Sollte sie sich trotzdem entschließen ein Quartierszenrum (QZ) zusätzlich zum Dorfgemeinschaftshaus zu unterhalten, weil sie einen dringenden Bedarf sieht, so hätte dies wiederum mit einer kirchlichen Nutzung nichts zu tun. Stellt sich die Frage, ob nicht dann auch andere Ortsteile wie Bünningstedt etc. im Rahmen der Gleichbehandlung der Ortsteile auch ein Anrecht auf die Entstehung und Unterhaltung eines solchen QZ hätten.

 

Im Gegenzug: Ammersbek hat aktuell u.a. ca. 120 Anmeldungen für Kindergartenplätze, kann aber nicht genug Plätze stellen und muss daher Raum für einen Kindergarten und neue Plätze schaffen. Der ev. Kindergarten ist im Schulgebäude untergebracht, für ihn stellt die Kirche keine eigenen kirchlichen Räume zur Verfügung. Er ist Mieter in der Schule.

Löst das geplante Bauprojekt wirklich das Problem für die Zukunft?

  • Die Kirchengemeinde existiert von ihren Rücklagen aus guten Zeiten. Doch es kämen hohe Kosten für den Umzug, Einlagerung der Möbel, Musikinstrumente, Inventar, Ein- und Ausbau der Orgel, die Inneneinrichtung, den Einzug und die Einrichtung in der neuen Mietimmobile auf sie zu.
  • In der ein- bis zweijährigen Bauphase wird ohnehin keine Nutzung der Gebäude stattfinden, d.h. es muss in der Zeit auf das Haus am Schüberg, das Dorfgemeinschaftshaus (Pferdestall), den Extraraum der  Sportgaststätte vom Sportverein,  die Räume der Grundschule, oder, falls vorher fertig, die neuen Gruppenräume der Feuerwehr zurückgegriffen werden.
  • Aufgrund des Pastorenschwundes wird es in ca. 7 Jahren mit Berentung des jetzigen Pastors keine Nachbesetzung der Pastorenstelle geben können.
  • Die Erbpacht soll die Mietkosten decken, die Einnahmen aus der Kirchensteuer werden aber mit der von der Kirche prognostizierten schwindenden Zahl der Kirchengemeindeglieder wie bisher weiter sinken.
  • Die Betriebs- und Organisationskosten und die Organisation eines Quartierszentrums sind ungeklärt. Ohne diese Voraussetzungen blieben es weiterhin kirchlich genutzte Räume, aber es wäre kein Quartierszentrum.
  • Die Kirche hat jetzt in einem reinen Wohngebiet eine Ausnahmegenehmigung für den Standort, da sie dem Gemeinwohl dient. Es sollen Räume gemietet werden, die nicht mehr Eigentum der Kirchengemeinde sind. Ein Mietvertrag kann jedoch gekündigt werden, die Räume frei vermietet werden. Es besteht damit keine Festschreibung der Gemeinnützigkeit mehr für den geplanten Bau der Veranstaltungsräume. Es entstünde ein Gewerbeimmobilie in einem reinen Wohngebiet. Gem. § 3 BauNVO ist jedoch geregelt, dass in reinen Wohngebieten nur Wohngebäude zulässig sind. Ausnahmsweise dürfen Läden oder nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen, oder Anlagen für soziale Zwecke zugelassen werden.  Gewerbliche Immobilien, die nicht dauerhaft dem Gemeinwohl dienen, da sie jederzeit auch einer anderen gewerblichen Nutzung eines anderen Mieters zugeführt werden können, sind nicht vorgesehen.

 

Fazit: Die Idee löst nicht das Problem sondern zögert es nur hinaus.

Die Kirchengemeinde versucht mit dieser Idee nicht nur Steuergelder der Gemeinde Ammersbek zu erhalten, sie benötigt von ihr auch eine Änderung der bestehenden Bebauungspläne und greift indirekt mit dieser Idee auch den Lottbekern, den Anwohnern und der Natur in die Tasche.

 

Warum?

 

Es ist ein reines Wohngebiet, die Kirche hat eine Ausnahmegenehmigung für den Standort. Die ortsübliche Bebauung in der Umgebung ist W1 = für eingeschossige Wohnbebauung mit maximal 2 Wohneinheiten und festgelegten maximalen Firsthöhe.

 

Der Bauplan der Kirche war vorher auch W1 und wurde für eine Kirche und einen Kindergarten auf W 3 = dreigeschossig (maximal 9 Meter) geändert. Aber warum plötzlich so hoch?  Die einfache Erklärung ist, ein Kirchturm überragt meist die anderen Gebäude und das Kirchengebäude. D.h. dieser Bauplan wurde vorhabenbezogen für eine Kirche verabschiedet, was nicht heißt, dass jetzt plötzlich eine zwei, drei- oder sogar noch höhere, mehrgeschossige Wohnbebauung möglich sein kann.

 

Dafür müsste der Bauauschuss und die Gemeindevertretung den bestehenden Bebauungsplan

der Kirche für ein Wohngebäude entgegen der bisher in der Umgebung ortsüblichen Bebauung (W1= eingeschossig, max. 9 Meter, maximal 2 Wohneinheiten) ändern und somit auch das Straßenbild an dieser Stelle und damit eine andere als ortsübliche Bebauung zulassen.

 

§ 34 Bau BG sagt jedoch in Abs. 1 , „ innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise  und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“…Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Abs. 3 a sagt aus, vom Erfordernis in die Eigenart der näheren Umgebung darf abgewichen werden, wenn die Abweichung einem der genannten Vorhaben dient:

 

c) Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung, sie städtebaulich vertretbar ist, unter Würdigung nachbarlicher Interessen.

 

Betrachtet man die Lage des dreieckigen 3000 m2 Grundstücks am Grüngürtel der Lottbek, der als Ausläufer des Naturschutzgebietes den Anwohnern zur Naherholung dient, so wirft das weitere Fragen auf.

 

Das Birkenensemble mit dem uralten Baumbestand würde der Bebauung zum Opfer fallen und damit das Bild unsere Naherholung nachhaltig verändern.

 

Der Grünstreifen der Lottbek ist die Verlängerungsachse des Naturschutzgebietes und bietet einer Vielzahl von teilweise seltenen Tier- bzw. Vogelarten einen Rückzugsort. Gesichtet werden in direkter Anlage am Bachgrundstück, seltene Libellenarten, Graureiher, Star, Fledermäuse, Waldkauz, Kiebitz, Greifvogelarten, Eisvogel. Ein so überdimensioniertes Projekt direkt an der Lottbek verdient eine förmliche Umweltprüfung und fügt sich auch dort in seiner Eigenart weder in die Naherholung noch in die natürliche Umgebung am Bachlauf ein.

 

Richtung Nien Diek hat die Lottbek als mäandrierender Bach jahreszeitenbedingt immer wieder eine Hochwassersituation. Das Regenwasser des neuen Gebäudes am Bahnhof soll nach aktueller Planung in die Lottbek abgeleitet werden. Welche Auswirkungen hätte eine zusätzliche, weitere massive Flächenversiegelung mit Tiefgarage direkt neben der Lottbek und wohin soll das Wasser der Tiefgarage und des Mehrfamilienhauses und Veranstaltungszentrums abgeleitet werden?

 

Es ist fraglich ob unter Einhaltung der Abstandsflächen zur Lottbek überhaupt ein so überdimensioniertes Bauprojekt umsetzbar ist.

 

Zu Konfirmationen und Weihnachten herrscht Parkplatznot, nicht jeder der zukünftigen 35 Anwohner wird einen Tiefgaragenstellplatz mieten wollen, sondern steht dann lieber auf der Straße. Sollten also dort wie von der Kirchengemeinde visualisiert, künftig ständig größere Veranstaltungen stattfinden, wäre das ein Dauerparkplatzproblem und von den Nachbarn und ggf. neuen Bewohnern sicherlich als störend empfunden werden.  Das Flötenspiel und  Klavierspiel und das Üben an der Orgel dürfte für die geplanten 35 Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses ebenfalls deutlich zu vernehmen sein.

 

Die geplanten Wohneinheiten werden weder wie in Ammersbek vorwiegend üblich von einer Wohnungsbaugenossenschaft, noch von einer sozialen Einrichtung unterhalten. Die Vermietungsgesellschaft gehört dem Investor an. Somit kann der Vermieter entscheiden zu welchen Konditionen und an wen er vermieten möchte. Eine Stellschraube wird sein, je höher der Bau, desto niedriger im Verhältnis die Baukosten aufgrund des größeren Gewinnes aus der Vermietung. Lediglich das die Gebäude barrierefrei werden sollen steht fest.

 

Wir Lottbeker nehmen JETZT Einfluss auf unsere Wohnqualität und darauf wie unsere Straßen künftig aussehen sollen. Denn ist das Mehrfamilienhaus (MFH) inmitten von EFH und DHH und RH erstmal gebaut, ist das Straßenbild und die ortsübliche Bebauung an unserer Naherholung am Bach unwiederbringlich verändert.

 

Das Argument für weitere Projekte dieser Art wird in Zukunft sein, es passt (künftig) ins Straßenbild, d.h. auf das Grundstück neben dem eigenen Grundstück könnte das nächste MFH gequetscht werden. Wie möchte man ähnlichen Projekten künftig eine Absage erteilen, wenn man hier derart das Straßenbild verändert.

 

Wir appellieren an die Ammersbeker Politik, das Projekt entgegen der Erwartungshaltung der Kirche nicht als "Kirchenprojekt" zu betrachten, sondern als das was es ist, das Projekt eines Anliegers, der einen Teil seines Grundstücks an einen Investor verkauft, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Der Investor ist damit genauso neutral zu beurteilen wie jeder private Anlieger und unterliegt somit dem gleichen Baurecht!

 

Entfällt die Ausnahmegenehmigung der Kirche, da es ein Wohngebäude werden soll, gilt es den Bauplan zu "überplanen". Wie bereits erwähnt, in der direkten Umgebung ortsüblich ist W 1, eingeschossig und nicht mehr als 2 Wohneinheiten mit einer festgelegten, maximalen Firsthöhe. An diesem Standort wäre es als Wohnbebauung ortsüblich zum Beispiel eine Reihe Reihenhäuser zu bauen, in der Anordnung wir die bereits bestehenden Reihenhäuser. 

 

Aufgrund des besonderen Standortes des Grundstückes am Ausläufer des Naturschutzgebietes direkt an der Lottbek bitten wir auch insbesondere die Partei der Grünen gemäß ihrem Parteiprogramm „grüne Politik“ zu betreiben und sich wie am Bahnhof für die Bäume oder sonst für die Knicks, auch hier für die Naherholung an der Lottbek und ihren Grüngürtel einzusetzen und sich für den Ausläufer des Naturschutzgebietes, das vom NABU betreut wird, stark zu machen. Genau wie damals bei BILL mit den Pferdkoppeln kann nicht jede natürliche oder naturnahe Ressource dem Bedarf der Menschen und ihren persönlichen Interessen nach möglichst viel Wohnraum und monetären Wünschen des Grundstückseigentümers zum Opfer fallen.