Sehr geehrte Vorsitzenden aller in der Gemeindevertretung Ammersbeks vertretenen Parteien,
mein Name ist Dr. Nicole Stehn und ich bin mit meinem Mann und unserer damals zweijährigen Tochter Nuria im Dezember 2015 in die Straße An die Lottbek Nr. 16 gezogen. Im Oktober 2016 wurde unsere zweite Tochter Nela geboren. Als junge Eltern war es immer unser Traum, unsere Kinder im Grünen aufwachsen zu sehen. Durch den Kauf des Grundstückes
An der Lottbek 16 kam dieser Traum in greifbare Nähe. Wir wagten die Sanierung des 1936 erbauten Siedlungshauses und durchlebten hierbei eine wahre Achterbahnfahrt. Über „unser Projekt“ wurde seinerzeit zweimalig im Hamburger Abendblatt berichtet (links: http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article205608965/Ein-Umzug-von-Winterhude-nach-Ammersbek.html und http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article207009389/Wie-ein-altes-Haus-wieder-ganz-neu-wird.html). Von Behördenseite wurden wir mit sehr strengen Bauvorschriften konfrontiert. Selbst bei kleinen Änderungswünschen wurde immer wieder darauf verwiesen, dass das Straßenbild mit Siedlungshauscharakter erhalten bleiben muss. Viele Nachbarn berichteten uns über ähnliche Erfahrungen.
So empfinden wir es als Schlag ins Gesicht nun aus der Zeitung erfahren zu müssen, dass uns unsere grüne Idylle, die wir nach der nervenzehrenden Umbauzeit gerade beginnen zu genießen, wieder genommen werden soll. Zudem sehen wir in dem Vorgehen, ein einzelnes Grundstück aus den gebietsbezogenen Vorschriften zur Wohnbebauung herauszulösen, als klare Rechtsbeugung. Wie kann es sein, dass der einzelne Bürger mit strengsten Auflagen konfrontiert wird und einem
profitorientierten Investor quasi freie Hand gelassen werden soll?
Der Abriss des Kirchengebäudes scheint durch den zuständigen Kirchenkreis beschlossene Sache zu sein. So ist es verständlich, dass man im ersten Moment ein enthusiastisch präsentiertes Konzept zur Erhaltung der kirchlichen Gemeindearbeit für zustimmungswürdig erachtet. Doch passt dieses Konzept in der detaillierten Betrachtung wirklich zu den Bedürfnissen der Bürger, die bis dato nicht in die Planung einbezogen wurden, und den örtlichen Gegebenheiten?
Theorie und Praxis sind hierbei, wie in anderen Lebensbereichen auch, zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Um als Bürger und Anwohner nun endlich Mitspracherecht bei der inhaltlichen und räumlichen, leider wohl unvermeidbaren Neugestaltung des Kirchengeländes an der Lottbek zu erhalten, haben wir am 01.06.2017 eine Bürgerinitiative gegründet. Bereits vor Gründung wurden in nur zwei Tagen über 200 Unterschriften gesammelt, die sich gegen eine massive, aus dem eingeschossigen Bebauungsplan herausgelöste Bebauung des Kirchengeländes richten. Zudem ging unsere Homepage www.lottbeker-igel.de am 02.06.2017 online, um die sehr interessierte, breite Bevölkerung mit aktuellen Informationen zu versorgen. Die Seite verzeichnete bereits am ersten Tag über 450 Besuche!
Damit wir uns als Bürgerinitiative und alle darüberhinaus interessierten Bürger ein Bild darüber machen können, wie die politischen Fraktionen zur vorliegenden Problematik stehen, fordere ich Sie stellvertretend für die Bürgerinitiative zu einer Stellungnahme mit Beantwortung der unten aufgeführten Fragen auf.
Die Fragen sind bewusst geschlossen formuliert, ich bitte von politiküblichen, unkonkreten Formulierungen abzusehen! Zudem bitten ich Sie um eine zügige Stellungnahme bis spätestens zum 20.06.2017 vor der Bauausschusssitzung am 21.06.2017.
Zum Thema Quartiers-/ Gemeinde-/ Veranstaltungszentrum:
1. Erachten Sie es für sinnvoll über inhaltliches Ausmaß und räumliche Größe eines solchen Zentrums ohne vorherige, aktuelle, möglichst neutrale und statistisch valide Bedarfserhebung (Welche Gruppen? Wann? Wie häufig? Wie viele Personen? Etc.) zu entscheiden?
2. Wurden von Ihnen bereits Alternativen zur Errichtung eines solchen Zentrums geprüft oder zumindest diskutiert (Nutzung-/ Mietung von bestehenden Vereins- oder Gemeinderäumen durch die Kirche)?
3. Wurde Ihnen bereits ein Parkplatzkonzept von Seiten des Investors bzw. der Kirchengemeinde vorgelegt? Halten Sie es für vertretbar, eine ansonsten reine Wohnstrasse bei größeren Veranstaltungen und anzunehmender, mangelnder Kapazität der geplanten Tiefgarage regelmäßig zuparken zu lassen?
4. - in die Zukunft gegriffen und etwas hypothetisch- Halten sie es für wahrscheinlich, dass nach Pensionierung von Herrn Weisswange die Kirche diese Stelle (Pastor ohne geweihtes Kirchengebäude!) nachbesetzen wird? Falls nein, sollte dann ein solches Zentrum durch den privaten, profitorientierten Eigentümer kommerziell genutzt werden dürfen?
Zum Thema Wohnbebauung:
1. Haben Sie sich, besonders Ihre Mitglieder des Bauausschusses, vor Ort bereits ein Bild über die räumlichen Gegebenheiten gemacht, um vorzulegende Baupläne und Konzepte, in einen räumlichen Gesamtkontext stellen zu können? Falls nicht, vereinbaren Sie bei Interesse gerne einen Termin zur Ortsbegehung über unser Kontakformular auf der Homepage. Desweiteren wird jedes Mitglied des Bauausschusses in Kürze eine persönliche Einladung zur Ortsbegehung am 15.06.2017 auf dem Postweg erhalten.
2. Teilen Sie die Aussage der Vorlage 0415/IX des veröffentlichten Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde Ammersbek vom 17.05.2017, dass eine förmliche Umweltprüfung nicht erforderlich sei? Ist doch selbst im Hamburger Abendblatt von einer geplanten Bebauung bis zum Bach mit 35 Wohneinheiten und Tiefgarage die Rede, was einen massiven Eingriff in die bisher unbebaute, örtliche Flora und Fauna und die Zerstörung des Grüngürtels am Bachlauf der Lottbek bedeuten würde.
3. Halten Sie die Errichtung eines Quartierszentrums, dessen Nutzen in unseren Augen keinesfalls hinreichend geklärt ist (siehe Fragen oben), als alleinigen Rechtfertigungsgrund für eine mindestens viergeschossige Blockbebauung in einer Jahrzehnte lang gewachsenen, gemäß bestehendem Bebauungsplan, eingeschossig bebauten Siedlung für ausreichend?
4.- auch hier in die Zukunft gegriffen- Halten Sie es für ausgeschlossen, dass bei Eigentümerwechsel anderer Grundstücke in der Straße und Begehrlichkeiten möglicher, weiterer Investoren (mit Verweis auf die Bebauung des Kirchengeländes) eine erneute abweichende Bebauung genehmigt wird?
Und zu allerletzt eine offene Frage:
Wie hoch schätzen Sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in Kirche und Politik ein, wenn, wie aktuell geplant, im Schnellverfahren in alleiniger Absprache zwischen Kirche, Investor und Gemeinde ein solches Bauprojekt mit vorhabenbezogener, nur für dieses Grundstück geltenden, Änderung des Bebauungsplanes ohne Rücksicht auf Natur, Anwohner und räumliche Harmonie durchgeführt wird?
Ich freue mich auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Nicole Stehn
An der Lottbek 16
22949 Ammersbek
Stellvertretend für die Mitglieder der Bürgerinitiative Lottbeker IGEL, www.lottbeker-igel.de
PS: Dies ist ein offener Brief mit Aufforderung zur Stellungnahme jeder politischen Fraktion der Gemeindevertretung der Gemeinde Ammersbek. Er wird daher für jeden Bürger einsehbar auf unserer Homepage am 06.06.2017 veröffentlicht. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, werden wir alle Antworten ebenfalls veröffentlichen. Sollten Sie Einwände dagegen haben, so lassen Sie uns dies wissen.In diesem Fall wird auf der Homepage der Kommentar „Antwort der xxx Fraktion darf nicht veröffentlicht werden“ bzw. falls Sie nicht antworten „Wir haben keine Antwort der xxx Fraktion erhalten“veröffentlicht.
Da uns keine Emailadresse der CDU-Fraktion vorliegt jedoch eine Faxnummer, werden wir diesen Kommunikationsweg ebenfalls nutzen.
Offener Brief an die Fraktionen vom 5.6.2017
Sehr geehrte Frau Dr. Stehn,
in Ihrem Brief schreiben Sie zu dem übersandten Fragenkatalog: „Die Fragen sind bewusst
geschlossen formuliert, ich bitte von politiküblichen, unkonkreten Formulierungen
abzusehen!“
Da die Fragen jedoch vielfach bereits wertende Behauptungen enthalten, sind sie mit einem Ja
oder Nein nicht zu beantworten.
Insgesamt gehen Sie dem Anschein nach davon aus, dass es bereits um eine fertige Planung
geht, die nun nur noch „von der Gemeinde abgesegnet“ werden soll.
Dabei stehen wir am Anfang des Verfahrens, das mit dem Aufstellungsbeschluss für die BPlan-
Änderung in Gang gesetzt wird. Mit dem formulierten Ziel:
„Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Nachverdichtung der Fläche mit Wohnbebauung und
Schaffung eines Quartierszentrums.“
wird keine Festlegung der Größe, der Gestaltung oder der genauen Lage auf dem Grundstück
getroffen. All dieses wird im Zuge der weiteren Planaufstellung erarbeitet.
Für uns als CDU-Fraktion kommt der von der Kirchengemeinde und dem Investor
vorgestellte erste Konzeptentwurf in seiner Massigkeit nicht in Betracht. Hier hat man eine
Maximalvorstellung aufgezeigt, die nicht unsere Zustimmung erhalten wird.
Wir wollen jetzt die Bauleitplanung beginnen mit dem Ziel, da etwas zu ermöglichen, aber
auch die Verträglichkeit für die Umgebung und die vorgebrachten Bedenken zu
berücksichtigen. Da es sich um ein begrenztes Gebiet handelt, soll das mit dem
beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung) geschehen – das bedeutet aber nicht, dass es
keine Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung gibt. Ich habe die dafür wesentlichsten
Texte des Baugesetzbuches als Anlage angefügt – auch für uns als Hilfe, weil wir in den
Antworten immer wieder auf das Verfahren Bezug nehmen.
Nun zu den in Ihrem Brief formulierten Fragen:
Zum Thema Quartiers-/ Gemeinde-/ Veranstaltungszentrum:
1. Erachten Sie es für sinnvoll über inhaltliches Ausmaß und räumliche Größe eines solchen Zentrums ohne vorherige, aktuelle, möglichst neutrale und statistisch valide Bedarfserhebung (Welche Gruppen? Wann? Wie häufig? Wie viele Personen? Etc.) zu entscheiden?
Diese Fragen werden ggf. im Verfahren eine Rolle spielen – insbesondere im Zusammenhang
mit den Planungen und Abwägungen zu einer gegenüber der vorgelegten Idee der Kirche
verkleinerten Version.
2. Wurden von Ihnen bereits Alternativen zur Errichtung eines solchen Zentrums geprüft oder zumindest diskutiert (Nutzung-/ Mietung von bestehenden Vereins- oder Gemeinderäumen durch die Kirche)?
Wir haben nach einem langen Gespräch mit Vertretern der Fraktionen und der
Kirchengemeinde signalisiert, dass wir eine Lösung finden wollen, mit der die Aktivitäten der
Kirche an dem bestehenden Standort fortgeführt werden können.
3. Wurde Ihnen bereits ein Parkplatzkonzept von Seiten des Investors bzw. der Kirchengemeinde vorgelegt? Halten Sie es für vertretbar, eine ansonsten reine Wohnstrasse bei größeren Veranstaltungen und anzunehmender, mangelnder Kapazität der geplanten Tiefgarage regelmäßig zuparken zu lassen?
Nein – das wird Bestandteil des B-Planverfahrens sein.
4. - in die Zukunft gegriffen und etwas hypothetisch- Halten sie es für wahrscheinlich, dass nach Pensionierung von Herrn Weisswange die Kirche diese Stelle (Pastor ohne geweihtes Kirchengebäude!) nachbesetzen wird? Falls nein, sollte dann ein solches Zentrum durch den privaten, profitorientierten Eigentümer kommerziell genutzt werden dürfen?
Zu Satz 1: Dazu spekulieren wir nicht. Zu Satz 2: Um dafür evtl. Zukunftsregelungen zu
treffen, ist der städtebauliche Vertrag vorgesehen. Im B-Plan wird es Nutzungsfestsetzungen
geben.
Zum Thema Wohnbebauung:
1. Haben Sie sich, besonders Ihre Mitglieder des Bauausschusses, vor Ort bereits ein Bild über die räumlichen Gegebenheiten gemacht, um vorzulegende Baupläne und Konzepte, in einen räumlichen Gesamtkontext stellen zu können? Falls nicht, vereinbaren Sie bei Interesse gerne einen Termin zur Ortsbegehung über unser Kontakformular auf der Homepage. Desweiteren wird jedes Mitglied des Bauausschusses in Kürze eine persönliche Einladung zur Ortsbegehung am 15.06.2017
auf dem Postweg erhalten.
Uns ist die Örtlichkeit bekannt. Soweit notwendig, werden auch Ortsbesichtigungen vorgenommen.
2. Teilen Sie die Aussage der Vorlage 0415/IX des veröffentlichten Aufstellungsbeschlusses der Gemeinde Ammersbek vom 17.05.2017, dass eine förmliche Umweltprüfung nicht erforderlich sei? Ist doch selbst im Hamburger Abendblatt von einer geplanten Bebauung bis zum Bach mit 35 Wohneinheiten und Tiefgarage die Rede, was einen massiven Eingriff in die bisher unbebaute, örtliche Flora und Fauna und die Zerstörung des Grüngürtels am Bachlauf der Lottbek bedeuten würde.
Zu Satz 1: Ja. Zu Satz 2: Es gibt bisher keine durch die Gemeinde geplante derartige Bebauung.
3. Halten Sie die Errichtung eines Quartierszentrums, dessen Nutzen in unseren Augen keinesfalls hinreichend geklärt ist (siehe Fragen oben), als alleinigen Rechtfertigungsgrund für eine mindestens viergeschossige Blockbebauung in einer Jahrzehnte lang gewachsenen, gemäß bestehendem Bebauungsplan, eingeschossig bebauten Siedlung für ausreichend?
Wir werden einer „mindestens viergeschossigen Blockbebauung“ nicht zustimmen. Wir
gehen aber davon aus, dass wir verträglichere Lösungen finden.
4.- auch hier in die Zukunft gegriffen- Halten Sie es für ausgeschlossen, dass bei Eigentümerwechsel anderer Grundstücke in der Straße und Begehrlichkeiten möglicher, weiterer Investoren (mit Verweis auf die Bebauung des Kirchengeländes) eine erneute abweichende Bebauung genehmigt wird?
Wir können nie ausschließen, dass Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen gestellt werden. Darüber beschließen dann die Selbstverwaltungsgremien der Gemeinde auf Basis der geltenden Vorschriften. Darüber, wie evtl. zukünftige Gemeindevertretungen entscheiden werden, spekulieren wir nicht. Bei der aktuellen B-Planänderung werden allerdings auch Überlegungen zu den Auswirkungen auf evtl. rechtliche Ansprüche aus dem angrenzenden Gebiet in die Abwägungen einzubeziehen sein.
Und zu allerletzt eine offene Frage:
Wie hoch schätzen Sie den Vertrauensverlust der Bevölkerung in Kirche und Politik ein, wenn, wie aktuell geplant, im Schnellverfahren in alleiniger Absprache zwischen Kirche, Investor und Gemeinde ein solches Bauprojekt mit vorhabenbezogener, nur für dieses Grundstück geltenden, Änderung des Bebauungsplanes ohne Rücksicht auf Natur, Anwohner und räumliche Harmonie durchgeführt wird?
Wenn es so wäre – hoch. Aber dieses ist nicht „aktuell geplant“.
Mit freundlichen Grüssen
Heiko Steenhagen
Stv. Fraktionsvorsitzender
Sehr geehrte Frau Dr. Stehn,
die SPD-Fraktion der Gemeindevertretung Ammersbek hat die in Ihrer Mail vom 05.06.2017 gestellten Fragen mit Interesse zur Kenntnis genommen. Leider können wir Ihnen z.Zt. noch nicht die geforderten konkreten Antworten geben, da sich weder Bauausschuss noch Gemeindevertretung mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss befasst haben. Ebenso hat sich die Fraktion noch nicht vertiefend mit der fraglichen Bebauung befassen können, da auch uns derzeitig nur die Informationen vorliegen, die öffentlich bekannt sind (siehe unter www.ammersbek.de).
Wir sind aber dennoch daran interessiert, insbesondere die Meinung der direkten Anwohnerinnen und Anwohner zu den Bauüberlegungen der Kirche kennenzulernen und in unseren Meinungsbildungsprozess einzubeziehen.
Aus diesem Grunde werden wir eine Abordnung Ihrer Interessengemeinschaft zeitnah zu einem Gespräch mit unserer Fraktion einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Ehrig
Fraktionsvorsitzender
Die Fraktion der Grünen waren im Urlaub und konnten daher den Brief nicht schriftlich beantworten. Es hat stattdessen ein konstruktives Gespräch stattgefunden.
Wir hoffen noch auf weitere Antworten aus den anderen Fraktionen. Keine Antwort wird von uns natürlich auch als eine Reaktion wahrgenommen.
Kontakt:
Bürgerinitiative Lottbeker IGEL*
* Interessen-Gemeinschaft Erhaltenswertes Lottbek
E-Mail: info@Lottbeker-IGEL.de
Verantwortlich: Andrea Beeck,
An der Lottbek 21a, 22949 Ammersbek